Stand: 16.07.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich#
1. Anbieter der Software "PosIQ" ist:
Born - Theoretical Software
Inhaber: Ardit Thaqi
Robert-Bosch-Straße 4
88427 Bad Schussenried
Deutschland
E-Mail: info@posiq.io
Steuernummer: 54350/46400
2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von Vertragsschluss, Testzugang und Nutzung ausgeschlossen.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge#
1. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:
- die Bestellübersicht, Produkt- und Preisdarstellung oder Order Form,
- diese B2B-SaaS-Bedingungen,
- der Auftragsverarbeitungsvertrag,
- die Datenschutzhinweise des Anbieters.
2. Die jeweils gültigen Vertragsunterlagen werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.
3. Der Anbieter ist berechtigt, die im elektronischen Checkout jeweils verwendete Fassung der Vertragsunterlagen zu dokumentieren und zum Nachweis des Vertragsschlusses zu speichern.
3. Testzugang#
1. Der Anbieter kann Interessenten vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags einen zeitlich begrenzten Testzugang zu PosIQ gewähren.
2. Dauer, Umfang und Voraussetzungen des Testzugangs ergeben sich aus der jeweils aktuellen Produktkommunikation, insbesondere innerhalb der App oder auf der Website. Derzeit beträgt der Testzeitraum regelmäßig 14 Tage.
3. Der Anbieter ist berechtigt, Testzugänge an technische, zeitliche oder missbrauchspräventive Voraussetzungen zu knüpfen.
4. Ein Testzugang ist nicht Voraussetzung für den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos. Der Kunde kann ein kostenpflichtiges Abo auch ohne vorherigen Testzugang abschließen, insbesondere über einen individuell übermittelten Angebots-Link oder, soweit verfügbar, über das Kundenportal.
5. Der Ablauf eines Testzugangs führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Abo. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst nach einem gesonderten Abo-Abschluss nach Maßgabe dieser Bedingungen zustande.
6. Ein Testzugang begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags, auf Verlängerung des Testzeitraums oder auf einen bestimmten Leistungsumfang.
7. Der Anbieter ist berechtigt, Testzugänge bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Verstoß gegen diese Bedingungen oder nach Ablauf des vorgesehenen Testzeitraums einzuschränken oder zu beenden.
4. Vertragsschluss#
1. Die Darstellung von PosIQ auf Website, in der App, im Checkout oder in sonstigen Vertriebskanälen stellt noch kein verbindliches Angebot des Anbieters dar.
2. Ein kostenpflichtiges Abo kann insbesondere über den elektronischen Checkout der Website abgeschlossen werden, in der Regel über einen individuell übermittelten Angebots-Link des Vertriebs, oder über den hierfür vorgesehenen Kundenportal- beziehungsweise Self-Service-Prozess. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Bestellübersicht.
3. Für den Checkout kann der Anbieter eine Anmeldung oder Verifikation über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse verlangen. Soweit für diese E-Mail-Adresse noch kein PosIQ-Konto besteht, kann der Anbieter ein Konto zur Vertrags-, Zugangs- und Abrechnungsverwaltung anlegen.
4. Der Kunde gibt durch Absenden der Bestellung und Betätigen der Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer funktional gleichwertigen Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags ab.
5. Voraussetzung für die Annahme des Angebots ist, dass
- der Kunde seine Unternehmereigenschaft bestätigt,
- diese Bedingungen akzeptiert,
- den AVV abschließt, soweit einschlägig,
- die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nimmt,
- die erforderlichen Kunden- und Abrechnungsdaten vollständig bereitstellt,
- das Abo einem PosIQ-Konto oder einer eindeutig zuordenbaren E-Mail-Adresse zugeordnet werden kann,
- und die erste Zahlung oder die vorgesehene Zahlungsfreigabe über den eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgreich durchgeführt wird.
6. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden per E-Mail annimmt oder das kostenpflichtige Abo entsprechend bestätigt aktiviert. Die Annahme kann automatisiert erfolgen.
7. Der Anbieter ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
8. Der Anbieter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem elektronischen Checkout anfallenden Bestell-, Kommunikations- und Nachweisdaten, einschließlich Zeitstempeln und technischer Protokolldaten, zum Nachweis des Vertragsschlusses zu dokumentieren und zu speichern.
5. Leistungsbeginn, Aktivierung und Zugang#
1. Der Leistungsbeginn des kostenpflichtigen Abos richtet sich nach dem in der Bestellübersicht angegebenen Aktivierungsdatum.
2. Ist kein Aktivierungsdatum angegeben, beginnt die kostenpflichtige Leistung mit Aktivierung des Abos nach erfolgreicher erster Zahlung oder Zahlungsfreigabe und Zugang der Annahme- oder Aktivierungsbestätigung.
3. Bereits eingeräumte Testzugänge bleiben bis zum Beginn des kostenpflichtigen Abos unberührt. Soweit technisch vorgesehen, kann ein bestehender Testaccount, ein abgelaufener Testzugang oder ein noch nicht vollständig eingerichtetes PosIQ-Konto in ein kostenpflichtiges Abo überführt werden.
4. Schließt der Kunde ein Abo direkt über die Website ab, bevor er die App erstmalig nutzt, kann der Anbieter das hierfür angelegte oder zugeordnete PosIQ-Konto nach erfolgreicher Zahlung für App und Kundenportal freischalten. Der Kunde kann die App anschließend mit derselben E-Mail-Adresse nutzen.
5. Schließt der Kunde ein Abo aus dem Kundenportal heraus ab, werden die vorhandenen Kunden-, Vertrags- und Rechnungsdaten, soweit technisch möglich, mit dem neuen Abo verknüpft.
6. Vor dem Beginn des kostenpflichtigen Abos besteht kein Anspruch auf einen über den gewährten Testzugang hinausgehenden produktiven Leistungsumfang.
6. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang#
1. Der Anbieter stellt dem Kunden PosIQ als Kassensystem für Gastronomie und Einzelhandel zur Verfügung. PosIQ besteht aus einer nativen App für iPhone und iPad sowie cloudbasierten Diensten, insbesondere für Konto- und Rechteverwaltung, Synchronisation, Beleg-, Bestell- und Kassenabschlussdaten sowie die Anbindung einer cloudbasierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
2. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung und der Bestellübersicht.
3. Der Anbieter schuldet keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.
4. Ergebnisse automatisierter Funktionen, insbesondere KI-gestützte Speisekarten- und Artikelimporte, Berichte, Auswertungen und Exporte, stellen technische Hilfen dar und sind vom Kunden eigenverantwortlich zu prüfen.
5. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie in der Bestellübersicht ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen bemüht sich der Anbieter um eine hohe technische Verfügbarkeit. Nicht zu Lasten des Anbieters gehen insbesondere Wartungsfenster, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Drittanbietern, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen sowie Ereignisse höherer Gewalt.
6. Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und technisch anzupassen, soweit der vertragswesentliche Kern der Leistung nicht entfällt und dem Kunden hierdurch keine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht.
7. Nutzungsrechte#
1. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von PosIQ für eigene geschäftliche Zwecke.
2. Der Kunde darf die Software nur im vertraglich vorgesehenen Umfang nutzen. Unzulässig sind insbesondere
- die Weitergabe von Zugangsdaten an unbefugte Dritte,
- die gemeinsame Nutzung einzelner Benutzerkonten durch mehrere Personen ohne ausdrückliche Freigabe,
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig,
- missbräuchliche, rechtswidrige oder systemgefährdende Nutzung.
3. Alle Rechte an der Software, den Algorithmen, Modellen, Oberflächen und sonstigen Schutzrechten verbleiben beim Anbieter.
8. Pflichten des Kunden#
1. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm eingegebenen oder importierten Daten selbst verantwortlich.
2. Der Kunde stellt sicher, dass nur hierzu berechtigte Personen Zugriff auf seine Accounts und Daten erhalten.
3. Der Kunde hat geeignete eigene Datensicherungen vorzunehmen, soweit dies nach Art und Bedeutung seiner Daten erforderlich ist.
4. Der Kunde prüft Auswertungen, Berichte, Kassenabschlüsse, importierte Artikel- und Speisekartendaten, Exporte und sonstige Ergebnisse vor ihrer weiteren Verwendung eigenverantwortlich. Dies gilt insbesondere für die von ihm konfigurierten Steuersätze und Artikelzuordnungen.
5. Der Kunde beachtet gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Prüfungspflichten selbst. PosIQ ersetzt keine Verfahrensdokumentation und keine steuerliche Beratung.
9. Fiskalisierung (TSE), Kartenzahlung, Hardware und Integrationen#
1. PosIQ bindet für die Absicherung von Kassenvorgängen eine cloudbasierte technische Sicherheitseinrichtung (Cloud-TSE) eines hierauf spezialisierten Drittanbieters an, derzeit fiskaly. Die Fiskalisierung setzt eine funktionierende Internetverbindung des Kassen-Endgeräts voraus. Bei Störungen der TSE oder der Verbindung greift das gesetzlich vorgesehene Ausfallverfahren; betroffene Vorgänge werden entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert.
2. Die steuerlichen und aufzeichnungsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Kassenbetrieb verbleiben beim Kunden. Dazu gehören insbesondere die Mitteilung des elektronischen Aufzeichnungssystems an die Finanzverwaltung nach § 146a Abs. 4 AO (etwa über ELSTER), die Belegausgabepflicht, die Führung einer Verfahrensdokumentation, die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten sowie die zutreffende Konfiguration von Stammdaten, insbesondere Steuersätzen. PosIQ unterstützt den Kunden hierbei technisch, ersetzt jedoch keine steuerliche Beratung.
3. Bei Beendigung des Vertrags wird die dem Kunden zugeordnete TSE außer Betrieb genommen. Zuvor erzeugte Fiskal- und Abschlussdaten können nach Maßgabe von Ziffer 11 und des AVV exportiert beziehungsweise in einen Archivstatus überführt werden.
4. Die Abwicklung von Kartenzahlungen ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Kartenzahlungen erfolgen über einen vom Kunden gewählten Zahlungsdienstleister, mit dem der Kunde ein eigenes Vertragsverhältnis eingeht - derzeit insbesondere direkt auf dem iPhone über die App GP tom von Commerz Globalpay, ohne dass hierfür ein separates Kartenterminal erforderlich ist. Alternativ kann der Kunde ein eigenes externes Terminal einsetzen. Konditionen, Verfügbarkeit und Abwicklung richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Drittanbieter. Der Anbieter verarbeitet und speichert keine vollständigen Kartendaten; auf Belegen können lediglich maskierte Zahlungsmetadaten des Drittanbieters ausgewiesen werden.
5. Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderliche Hardware und Umgebung selbst bereit, insbesondere kompatible Apple-Endgeräte (iPhone, iPad), gegebenenfalls kompatible Bondrucker (derzeit insbesondere netzwerkfähige Epson-Modelle) sowie eine geeignete Netzwerk- und Internetverbindung. Der jeweils unterstützte Hardware-Umfang ergibt sich aus der aktuellen Produktkommunikation.
6. PosIQ kann KI-gestützte Funktionen enthalten, insbesondere den Import von Speisekarten und Artikellisten aus hochgeladenen Dateien. KI-Ergebnisse können unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein und sind vom Kunden vor der Verwendung zu prüfen.
7. Optionale Integrationen, etwa die Anbindung an BuchhaltIQ oder an Lieferplattformen, setzen ein entsprechendes Vertragsverhältnis des Kunden mit dem jeweiligen Drittanbieter voraus. Verfügbarkeit und Funktionsumfang solcher Integrationen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Produktkommunikation.
8. Exporte und Auswertungen erfolgen als technische Hilfestellung. Der Anbieter schuldet keine Gewähr dafür, dass ein Export ohne weitere Prüfung des Kunden für jede steuerliche oder betriebliche Verwendung geeignet ist.
10. Vergütung und Zahlungsabwicklung#
1. Die Vergütung, das Abomodell, die Laufzeit und der jeweilige Abrechnungsrhythmus ergeben sich aus der Bestellübersicht.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit in der Bestellübersicht nichts Abweichendes ausgewiesen ist. Im elektronischen Checkout können Preise gegenüber dem Kunden zusätzlich als Bruttobeträge inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer dargestellt werden.
3. Die Vergütung ist jeweils für den Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, soweit in der Bestellübersicht nichts anderes vereinbart ist.
4. Das Standard-Abomodell des Anbieters sieht regelmäßig eine Abrechnung alle drei Monate (vierteljährlich) vor, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
5. Die Zahlung erfolgt über den vom Anbieter eingesetzten externen Zahlungsdienstleister. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich nach dem eingesetzten Zahlungsdienstleister und dem jeweiligen Checkout.
6. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Zahlungsmethode bereitzuhalten und für ausreichende Deckung, Autorisierung oder sonstige Zahlungsvoraussetzungen Sorge zu tragen.
7. Bei wiederkehrenden Abos ist der Anbieter berechtigt, Folgezahlungen entsprechend dem gewählten Abrechnungsrhythmus über den eingesetzten Zahlungsdienstleister einzuziehen oder einziehen zu lassen.
8. Nach erfolgreicher Zahlung stellt der Anbieter dem Kunden eine Rechnung zur Verfügung, insbesondere per E-Mail oder im Kundenportal. Rechnungsnummer, Kundennummer und Zahlungsreferenz können zur eindeutigen Zuordnung von Zahlung und Rechnung verwendet werden.
9. Scheitert eine Zahlung oder fällt eine bereitgestellte Zahlungsmethode weg, ist der Anbieter berechtigt, eine Aktualisierung der Zahlungsdaten zu verlangen, den Zugriff auf kostenpflichtige Funktionen bis zur Klärung einzuschränken sowie Rückbelastungs-, Rücklastschrift-, Mahn- und Rechtsverfolgungskosten in gesetzlich zulässigem Umfang weiterzubelasten.
10. Bei fehlgeschlagenen wiederkehrenden Zahlungen kann der Anbieter dem Kunden einen Zahlungslink oder eine sonstige Möglichkeit zur manuellen Nachzahlung bereitstellen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, beliebig viele automatische Einzugsversuche durchzuführen.
11. Sofern das System eine Zahlungs-Gnadenfrist ausweist, bleibt der Zugriff während dieser Frist vorübergehend erhalten. Die Dauer der Gnadenfrist ergibt sich aus der jeweils angezeigten Produkt- und Kundenportal-Kommunikation; sofern dort nichts Abweichendes angegeben ist, beträgt sie sieben Kalendertage ab Feststellung des Zahlungsproblems.
12. Wird die offene Zahlung nicht innerhalb der Gnadenfrist ausgeglichen, kann der Anbieter den Zugriff bis zur erfolgreichen Zahlung sperren oder auf nicht zahlungspflichtige Funktionen beschränken. Bleibt die Zahlung auch nach einer weiteren angemessenen Frist aus, sofern nicht anders angezeigt regelmäßig sieben weitere Kalendertage, darf der Anbieter das Abo aus wichtigem Grund beenden.
13. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
11. Laufzeit und Kündigung#
1. Die Mindestlaufzeit des kostenpflichtigen Abos entspricht dem gewählten Abrechnungsintervall, regelmäßig also drei Monaten, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.
2. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Aktivierungsdatum. Ist kein Aktivierungsdatum vereinbart, beginnt sie mit Aktivierung des kostenpflichtigen Abos.
3. Das Abo verlängert sich nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsintervalls automatisch um dasselbe Intervall, sofern es nicht mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
4. Die Kündigung hat spätestens bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Textform oder über den hierfür vorgesehenen Self-Service-Prozess zu erfolgen.
5. Bereits begonnene Abrechnungszeiträume werden grundsätzlich nicht anteilig erstattet, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6. Für Verlängerungszeiträume gilt die zum Zeitpunkt der Verlängerung aktuelle Preisliste des Anbieters. Über Preisänderungen für den nächsten Verlängerungszeitraum informiert der Anbieter mindestens 30 Tage vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Textform.
7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Wird ein Abo wegen ausbleibender Zahlung gesperrt oder beendet, kann eine spätere Reaktivierung über den vom Anbieter bereitgestellten Self-Service-Prozess, einen Zahlungslink oder eine neue Bestellung erfolgen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung zu früheren Sonderkonditionen besteht nicht.
9. Nach Ende des kostenpflichtigen Abos kann der Kunde seine produktiven Daten für einen angemessenen Zeitraum exportieren, sofern der Anbieter eine entsprechende Exportmöglichkeit bereitstellt. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt dieser Zeitraum 30 Tage ab Vertragsende.
10. Nach Ablauf des Exportzeitraums endet der produktive Zugriff. Steuerlich, handelsrechtlich oder anderweitig nachweisrelevante Daten können in einen gesperrten Archivstatus überführt werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs-, Nachweis-, Prüfungs- oder Rechtsverteidigungspflichten erforderlich ist oder soweit eine entsprechende Archivierung als dokumentierte Weisung des Kunden innerhalb von PosIQ erfolgt.
11. Archivierte Daten werden nicht mehr für die laufende Nutzung bereitgestellt und nur noch zu Archiv-, Nachweis-, Prüfungs-, Sicherheits- oder Rechtsverteidigungszwecken verarbeitet. Je nach Unterlagenart können gesetzliche Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren gelten.
12. Sperrung und Einschränkung des Zugriffs#
1. Der Anbieter darf den Zugang des Kunden vorübergehend ganz oder teilweise sperren oder den Leistungsumfang einschränken, wenn
- der Kunde mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist,
- eine bereitgestellte Zahlungsmethode nicht mehr gültig ist oder wiederholt fehlschlägt,
- ein Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt,
- eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung droht oder stattfindet,
- erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen,
- oder ein Testzugang abgelaufen ist und kein aktiver kostenpflichtiger Anspruch besteht.
2. Soweit zumutbar, wird der Anbieter den Kunden vorab informieren und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben.
3. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt während einer vom Kunden veranlassten Sperrung unberührt.
13. Haftung#
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters für alle Schadensfälle nach Absatz 2 der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses gezahlte Vergütung begrenzt.
5. Der Anbieter haftet nicht für steuerliche Nachteile, fehlerhafte Entscheidungen des Kunden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste, soweit diese nicht auf vorsatz- oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen und soweit kein Fall von Absatz 1 vorliegt.
6. Eine Haftung für Störungen, Ausfälle oder Datenqualitätsprobleme bei Drittanbietern besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
14. Vertraulichkeit#
1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich.
2. Dies gilt nicht für Informationen, die
- allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Bedingungen allgemein bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
3. Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertrags und für drei Jahre darüber hinaus fort.
15. Datenschutz und Rollenverteilung#
1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden für Vertragsabschluss, Verwaltung von Test- und Vertragsaccounts, Abrechnung, Support, Missbrauchsprävention und Sicherheit in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde innerhalb von PosIQ für eigene geschäftliche Zwecke eingibt oder importiert, verarbeitet der Anbieter diese Daten als Auftragsverarbeiter des Kunden. Hierfür gilt der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag.
3. Die Verarbeitung kann je nach Nutzung auch beschäftigtenbezogene Daten umfassen, insbesondere Namen, Rollen, Arbeits- und Stempelzeiten sowie Trinkgeldzuordnungen, außerdem Daten von Gästen und Endkunden, etwa im Zusammenhang mit digitalen Belegen, Bewirtungsangaben oder angebundenen Lieferplattformen. Für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitungen in seinem Betrieb bleibt der Kunde verantwortlich.
4. Die Datenschutzhinweise des Anbieters bleiben von dem AVV unberührt.
16. Änderungen dieser Bedingungen#
1. Der Anbieter ist berechtigt, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn die Änderung
und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben, Rechtsprechung oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist,
- aus technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen notwendig ist,
- oder zu einer sachgerechten Anpassung an geänderte Leistungs- oder Marktbedingungen führt,
2. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform informiert.
3. Sofern die Änderung für den Kunden wesentlich nachteilig ist, kann der Kunde den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich kündigen.
17. Schlussbestimmungen#
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
3. Erklärungen und Mitteilungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.